Rhein-Sieg Fussballcamp
ALLGEMEINE GESCHÄFTS-UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Anmeldungen
Die Anmeldung zu den Fussballcamps von Rhein-Sieg Fußballcamp ist termingerecht durch den/die Erziehungsberechtigten auf der angegebenen Internetseite vorzunehmen.
Die definitive Aufnahme in die Teilnehmerliste erfolgt nur bei Eingang der Teilnahmegebühr bis zum vorgegebenen Anmeldeschluss gemäß Ziff. 2 nachfolgend.
2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme an den angebotenen Fußballcamps von Rhein-Sieg Fußballcamp werden Teilnahmegebühren erhoben, die der Internetseite zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu überweisen. Nach Eingang der Anmeldung und der Überweisung der Teilnahmegebühr erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Teilnahme Ihres Kindes per Email. Werden die Teilnahmegebühren nicht innerhalb der Frist bezahlt, ist die Anmeldung nicht abgeschlossen und somit eine Teilnahme an Fussballcamps von Rhein-Sieg Fußballcamp nicht möglich.
3. Haftung bei Unfall / Krankheit / Sachschäden
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Rhein-Sieg Fußballcamp/der jeweilige Verein lehnt jegliche Haftung für Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmers ab.
4. Haftung bei Diebstahl/Verlust
Rhein-Sieg Fußballcamp/der jeweilige Verein haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.
5. Angaben über den Gesundheitszustand
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Kind gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Das Kind nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und allfällig notwendige Medikamente sind dem Veranstalter bei der Anmeldung in das jeweilige Feld schriftlich mitzuteilen.
6. Durchführung
Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden die Weisungen wiederholt nicht befolgt, hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder vom Camp auszuschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bei Abholung des Kindes eines Dritten, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die dem Veranstalteran dem jeweiligen Tag morgens abzugeben ist. Wir bitten um Verständnis, das wir Ihr Kind ohne Vollmacht, mit einer Dritten von uns Unbekannten Person nicht mitgehen lassen.
7. Veranstaltungsabsagen/Stornierung
Rhein-Sieg Fußballcamp behält sich das Recht vor bei ungenügender Teilnehmerzahl das Fussballcamp gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen. Wird die Teilnahme nach Beendigung der Anmeldefrist seitens des Erziehungsberechtigten storniert, erfolgt eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 50%.
8. Mit der Teilnahme am Rhein-Sieg Fussballcamp erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Fotos seiner Person auf der Website oder Werbeträgern des Rhein-Sieg Fussballcamps oder deren Kooperationen veröffentlicht werden können, solange dem nicht ausschließlich widersprochen wird.